Markt Erlbach ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
5685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91459
Vorwahl
09106
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altselingsbach, Altziegenrck, Blmleinsmhle, Buchen, Eschenbach, Häringsmhle, Haidt, Kemmathen, Klausaurach, Kotzenaurach, Losaurach, Mettelaurach, Mittelmhle, Neidhardswinden, Neuziegenrck, Rimbach, Siedelbach, Wolfsmhle, Altselingsbach, Altziegenrück, Blümleinsmühle, Buchen, Eschenbach, Häringsmühle, Haidt, Kemmathen, Klausaurach, Kotzenaurach, Losaurach, Mettelaurach, Mittelmühle, Neidhardswinden, Neuziegenrück, Rimbach, Siedelbach, Wolfsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markt Erlbach
Hauptstraße 1
91459 Markt Erlbach
2. Finanzamt Ansbach
Bahnhofstraße 10
91522 Ansbach
3. Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Am Alten Steinweg 2
91413 Neustadt a.d.Aisch
Gemeinde Markt Erlbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.